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Anleinpflicht für Hunde – in Wald und Flur gilt vom 1. März bis 15. Juli Leinenpflicht

In Wernigerode häufen sich zurzeit die Beschwerden über freilaufende Hunde. Es gibt sogar Anzeigen über Hunde, die ohne Begleitperson frei herumlaufen, andere Tiere oder Personen gefährden oder attackieren. Im öffentlichen Raum – sprich auf Straßen, Plätzen oder auch auf Wegen in der freien Natur – kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Hundebesitzern und Passanten, die sich von Hunden belästigt fühlen oder sich vor Hunden fürchten.

Bei aller Tierliebe wird darauf verwiesen, dass es Verhaltensregeln für Tierhalter gibt, die in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wernigerode festgehalten sind. Sie besagt, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass sie niemanden belästigen oder gar gefährden dürfen. In Wernigerode besteht innerhalb des bebauten Stadtgebietes eine Anleinpflicht für alle Hunde. Außerhalb des bebauten Stadtgebietes sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen oder Tiere nähern.

Darüber hinaus gilt gemäß Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG LSA) in Wald und in der Feldflur seit dem 1. März bis zum 15. Juli die strikte Anleinpflicht für Hunde, dies zielt insbesondere darauf ab, die Brut- und Aufzucht des Nachwuchses von Vögeln und anderer wildlebender Tiere zu schützen.

Hundehalter haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und Anlagen nicht verschmutzen bzw. müssen die Hinterlassenschaften sofort beseitigen. Hierzu sollten die Halter entsprechende Müllbeutel bei sich tragen und diese bitte in den entsprechenden Behältern entsorgen und nicht in die Natur werfen.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bis zu einer Höhe von 5.000,00 € geahndet werden.

 

Studie der Hochschule Harz zu Arbeitgeberattraktivität in der Pflegebranche

Pflegekräfte und ihre Arbeitsbedingungen sind in Zeiten der Corona-Krise aktueller denn je. Bereits im letzten Jahr hat die Hochschule Harz in einer Studie die Erwartungen der Berufsgruppe untersucht, jetzt wurden die Ergebnisse veröffentlicht: Pflegekräfte erwarten von ihrem Arbeitgeber mehr als einen sicheren Arbeitsplatz und ein angemessenes Gehalt. Vielmehr spielen auch soziale Faktoren wie verlässliche Kollegen, faire Führung und ein gutes Teamklima eine Rolle, wenn es um die Attraktivität von Pflegeunternehmen als Arbeitgeber geht. Wie wichtig die einzelnen Faktoren sind, hängt stark von den verschiedenen Arbeitnehmergruppen ab.

Drei Pflegeunternehmen aus der Region entwickelten mit den Wissenschaftlern der Hochschule Harz die Befragung ihrer Mitarbeiter. Die vorliegende Studie ist damit eine der wenigen, die sich dem Thema Arbeitgeberattraktivität bzw. „Employer Branding“ in der Pflege mittels berufserfahrener Arbeitnehmer nähert. „Die Arbeitsplatzsicherheit ist den Pflegehilfskräften weitaus wichtiger als den Pflegefachkräften“, sagt Dr. Manuela Koch-Rogge von der Hochschule Harz. Erklärbar sei dies mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt: viele offene Stellen stehen zu wenigen ausgebildeten Pflegefachkräften gegenüber. „Auch zwischen externer und interner Perspektive gibt es Unterschiede“, führt Koch-Rogge den Vergleich mit den Ergebnissen aus anderen Studien aus: „Berufsanfängern bzw. Bewerbern sind eher monetäre und nicht soziale Faktoren wichtig. Letztere sind wiederum für Berufserfahrene entscheidend bei der Frage, ob sie bei ihrem Arbeitgeber bleiben.“

Die Partner-Unternehmen des Projekts fühlten sich durch die Studie insgesamt bestätigt, konnten aufgrund der detaillierten Befragungsergebnisse aber auch neue Anregungen mitnehmen: „Wir wollen nun unter anderem verstärkt den Fokus darauf legen, unsere Arbeitgebermarke von Innen zu stärken und dies transparent - sowohl intern als auch extern - zu kommunizieren. Des Weiteren ist es uns ein Anliegen, potentielle Bewerber zielgruppenspezifischer zu erreichen“, sagt Tina Voigt, Personalreferentin bei der Evangelischen Stiftung Neinstedt, zum Abschluss des Projekts. Wissenschaftler, Unternehmen und Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt besprachen die Ergebnisse der Studie im Rahmen eines Workshops Anfang 2020. Dabei ging es auch darum, wie sich das Thema Arbeitgeberattraktivität in der Pflege weiterhin durch die Hochschule begleiten lässt.

An der Befragung zwischen Mai und September 2019 nahmen 226 Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Personen mit sonstigen Tätigkeiten teil. Alle waren zu diesem Zeitpunkt in einem der drei an dem Projekt beteiligten Pflegeunternehmen angestellt. Methodisch gingen die Wissenschaftler mehrstufig vor. Die Befragten konnten selbst einschätzen, welche Faktoren einen Arbeitgeber attraktiv machen. In einem anderen Schritt wurde mittels erweiterter datenanalytischer Verfahren erhoben, warum jemand tatsächlich mit seiner Arbeit zufrieden ist. Einzelne Ergebnisse sind in der Broschüre „Arbeitgeberattraktivität in der Pflege - Welche Faktoren zählen wirklich?“ nachzulesen (Download unter: https://www.hs-harz.de/forschung/).

Das Projekt wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 2018 und 2020 gefördert (Projektname: „Kompetenzorientierte Bewerberauswahl als Basis der Fachkräftegewinnung von KMU in der Pflegebranche“ / Kobe-KMU); weitere Partner waren das University College Ghent (Belgien) und die Karelia University of Applied Sciences (Finnland).

 

Balkonkonzerte nach Einzelfallprüfung möglich

Die Corona-Pandemie hat auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens Einschränkungen zur Folge, wie sie in Deutschland seit 1945 nicht bekannt waren und die sich viele Menschen so nicht vorstellen konnten. Die meisten halten sich an die einschränkenden Maßnahmen, was sich – wie man gerade feststellen kann – positiv auf die Pandemieentwicklung in unserem Land auswirkt.

„Ich habe sehr großen Respekt vor der Geduld und Einsicht der Bevölkerung, die unter den zahlreichen und natürlich auch weitreichenden Beschränkungen Ihr Leben neu sortieren und organisieren müssen. Wir vermissen alle das öffentliche Leben, gerade auch Kulturveranstaltungen.“, sagte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Viele Menschen finden kreative Wege, trotz der Beschränkungen anderen Menschen Freude zu bereiten, zu helfen, mental und körperlich zu unterstützen und ein wenig Abwechslung in den Alltag zu bringen. Dazu gehören auch kleine musikalische Darbietungen, die an verschiedenen Orten als sogenannte „Balkonkonzerte“ z. B. in Wohngebieten oder auch vor Seniorenheimen stattfinden.
„Allerdings gilt auch hier die Pflicht, die vom Land und Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, z. B. keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen, Abstandsregelungen und Quarantäneanordnungen einzuhalten“, so der Präsident weiter. „Es geht darum, Erleichterungen und Abwechslung zu schaffen, wo immer das möglich ist, aber generell unter dem besonderen Blickwinkel, zusätzliche Gefährdungen auf jeden Fall zu vermeiden.“

Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Überlegungen, wie die Verbreitung des Virus eingedämmt werden kann, u. a. auf ein Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen verständigt, um Menschenansammlungen zu verhindern und damit die Gefahr einer Ansteckung untereinander wesentlich zu verringern.

Das Landesverwaltungsamt hat die Landkreise und kreisfreien Städte aus gegeben Anlass in einem Rundschreiben für die Thematik der Balkonkonzerte sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Kommunen ist, vor Ort genau zu prüfen, ob geplante Vorhaben die strikten Vorgaben einhalten und stattfinden können oder die Genehmigung versagt werden muss. Um eine einheitliche Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erleichtern, hat das Landesverwaltungsamt in einem Schreiben noch einmal auf die zwingende Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung hingewiesen. Für diese Entscheidung soll zur fachlichen Beurteilung das jeweilige Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Bei dieser Entscheidung steht das Landesverwaltungsamt gerne als Ansprechpartner zur Seite.

„Gerade in der derzeitigen Situation, wo den Menschen viel abverlangt wird, ist alles zu begrüßen, was den Menschen Abwechslung, Lebensmut und Erleichterung bringt – allerdings immer unter Beachtung der strikten Pandemieregeln, um unser aller Gesundheit nicht zu gefährden.“, so der Präsident abschließend.

 

Kreis Harz: Politik soll Kurzarbeitergeld (KUG) aufstocken
Beschäftigten im Gastgewerbe drohen Lohneinbußen – „KUG 80plus“ gefordert

Wenn es nicht mehr fürs Nötigste reicht: Im Zuge der Corona-Krise haben Kellner, Köchinnen und Hotelangestellte im Landkreis Harz mit extremen Lohneinbußen zu kämpfen. Davor warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) – und fordert eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.

„Mit 60 Prozent des bisherigen Lohns auszukommen, ist im Gastgewerbe ein Ding der Unmöglichkeit. In Sachsen-Anhalt bleiben einem frisch ausgelernten Koch ohne Kinder in Vollzeit am Monatsende nur rund 700 Euro“, macht NGG-Geschäftsführerin Katja Derer deutlich. Dies setze voraus, dass nach Tarif gezahlt werde – was häufig jedoch nicht einmal der Fall sei. Trotz Vollzeitjob seien viele Beschäftigte während der Kurzarbeit sogar auf Stütze vom Amt angewiesen. „Und ein Ende der Krise ist noch längst nicht abzusehen“, so Derer. Im Kreis Harz beschäftigt das Gastgewerbe nach Angaben der Arbeitsagentur rund 5.700 Menschen.

Die Gewerkschaft NGG ruft die Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, sich in Berlin für eine rasche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) einzusetzen. „Wir brauchen ein „Corona-KUG 80plus“ – zumindest für untere Einkommensgruppen“, so Derer. In mehreren europäischen Ländern liegt das Lohnausfallgeld bereits in dieser Größenordnung. Mittlerweile wird eine Erhöhung auch innerhalb der Großen Koalition diskutiert.

„Weil sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) weiterhin einer Aufstockung per Tarifvertrag verweigert, ist nun die Politik gefragt. Sie hat bereits ein beispielloses Corona-Rettungspaket beschlossen und greift Firmen mit Milliarden unter die Arme. Aber man darf die Beschäftigten jetzt nicht im Regen stehen lassen“, sagt Derer.

Es sei nicht hinnehmbar, dass Hoteliers und Gastronomen bei den Lohnkosten voll entlastet würden – diese Hilfe aber nicht an ihre Mitarbeiter weitergäben. „Corona darf nicht zur Katastrophe für die werden, die ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen müssen.“

 

Rehkitzhelfer gesucht - Tierschutzbeauftragter informiert über Projekt zum Schutz von Rehkitzen vor Mähmaschinen – effektiv: Drohneneinsatz mit Wärmebildkamera
Magdeburg. Trotz Corona-Virus in diesen Tagen und dadurch abrupt gedrosseltem gesellschaftlichen Leben – die Natur macht weiter! Im Mai und Juni werden auch in diesem Jahr Rehe ihre Kitze setzen – meist eins, manchmal zwei, in seltenen Fällen auch drei. Und wie in jedem Jahr, ungefähr zur selben Zeit, werden Landwirtinnen und Landwirte die Wiesen in Sachsen-Anhalt mähen, um Futter für ihre Tiere zu gewinnen. Landwirte und Tierschützer suchen freiwillige Helfende, die unter fachkundiger Anleitung von Hilfsorganisationen und Jägern Rehkitzen helfen. Insbesondere neugeborene Kitze sollen vor dem Tod oder schwere Schäden durch Mähmaschinen bewahrt werden. Über Hintergründe und Möglichkeiten zum Helfen informiert der Tierschutzbeauftragte des Landes Dr. Marco König:
Tausende Rehkitze Opfer von Mähmaschinen
Leider werden jedes Jahr tausende Kitze und andere Wildtiere von schnellarbeitenden Mähmaschinen bei der Mahd verletzt oder getötet. Fachkreise schätzen die Zahl jährlich geschädigter Rehkitze in Deutschland auf bis zu 100.000.
Natürliches Verhalten: Kitze schützen sich durch Liegenbleiben
Rehmütter legen ihre neugeborenen Kitze an geschützten Orten, bevorzugt in Wiesen, ab und suchen diese lediglich 3 bis 4 Mal am Tag direkt auf. Die übrige Zeit bleiben die Kitze allein versteckt und werden von ihren Müttern aus sicherer Entfernung beobachtet. Bei Gefahr flüchten die Kitze insbesondere in den ersten Lebenswochen nicht: ihre angeborene Schutzstrategie besteht im Liegenbleiben und dem sogenannten Drücken. Da sie keinen Eigengeruch verbreiten und nahezu unsichtbar sind, wirkt dieser Schutzmechanismus gut gegen Beutegreifer, aber natürlich nicht gegen Mähtechnik. Moderne Mähmaschinen sind so schnell und haben so große Arbeitsräume, dass den Maschinenführenden ein Erkennen der Kitze und rechtzeitiges Stoppen der Maschinen während des Mahd unmöglich ist.

Traditionelle Gegenmaßnahmen
Trotzdem ist es die Pflicht eines jeden Flächennutzers keine Tiere durch seine Tätigkeit zu gefährden. Landwirtinnen und Landwirte und Lohnunternehmen wissen das und sind bemüht, dieser Verpflichtung nachzukommen, zumal Teile von Tieren oder Tierkadaver im Mähgut gefährlich und ausgesprochen unerwünscht sind. Traditionell werden Gegenmaßnahmen – im günstigsten Fall im Zusammenwirken mit den informierten Jagdpächtern – durch Absuchen der Flächen mit Hunden und Helfern, Anbringen von Knistertüten oder Flatterbändern, Aufstellen elektronischer Wildscheuchen oder das Anmähen der Wiesen versucht. Finden diese Maßnahmen am Abend vor der beabsichtigten Mahd statt, werden Rehe beunruhigt und sind alarmiert, ihren Nachwuchs besser in Sicherheit zu bringen.

Effektiver: Kitzsuche mit Hilfe von Drohnen und Wärmebildkameras
Sehr viel effektiver und heute technisch möglich ist die Kitzsuche mit Hilfe von Drohnen und Wärmebildkameras. Eine Wärmebildkamera macht die „warmen“ Rehkitze sichtbar, der Drohnenführer erfasst die Liegeorte auf einem Bildschirm und kann beteiligte Rehkitzhelfer gezielt zu den Kitzen leiten. Werden die Kitze von Helfenden geborgen und während der Zeit der Mahd aus der Wiese entfernt, finden Rehmütter diese danach in der Regel problemlos wieder, da sich Mutter und Kitz durch Lautäußerungen verständigen.

 

Erläuterung zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (Großveranstaltungen)

Die Staatskanzlei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 9.3.2020 fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten bleiben. Grundlage ist der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.4.2020.

Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 4.5.2020 unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.

Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt.

Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen.

 

Arbeitnehmerrechte schützen - Forderungen zum Tag der Arbeit bleiben auch ohne Mai-Veranstaltungen bestehen

Harzkreis. Erstmals seit Jahrzehnten wird es aufgrund der Kontaktbeschränkungen bundesweit keine Veranstaltungen und Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB am 1. Mai geben. Davon betroffen sind auch die traditionellen Maiveranstaltungen zum „Tag der Arbeit“ in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode, zu denen der DGB, mehrere Einzelgewerkschaften, die Partei DIE LINKE, ihre regionalen Abgeordneten Monika Hohmann (MdL) und Jan Korte (MdB), sowie weitere Parteien einladen.
„Auch ohne Maiveranstaltungen bleiben unsere Forderungen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und für gut bezahlte Arbeit zu werben, bestehen“, erklären die Harzer LINKE-Kreisvorsitzende Evelyn Edler und Landtagsmitglied Monika Hohmann mit Blick auf den 1. Mai. „Die Linkspartei zeigt sich solidarisch mit allen Beschäftigten, die in diesen schwierigen Wochen im Gesundheitswesen, der Ver- und Entsorgung und Logistik bei zumeist bescheidenen Löhnen das Land am Laufen halten“, betonen beide Linkspolitikerinnen.
Mit Blick auf die vielen auch im Harzkreis von Kurzarbeit und finanziellen Härten betroffenen Beschäftigten fordern beide die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent. „Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen sind 60 Prozent des Nettolohnes zum finanziellen Überleben zu wenig", ergänzt Bundestagsmitglied Jan Korte, dessen Fraktion sich im Deutschen Bundestag zusätzlich für Sonderzulagen für systemrelevante Berufsgruppen von mindestens 500 Euro einsetzt.
„Für den diesjährigen 1. Mai gilt auch ohne Kundgebungen: Im Windschatten der Corona-Krise müssen die Arbeitnehmerrechte mehr denn je geschützt und verteidigt werden“, mahnen Edler und Hohmann und fordern u.a. eine Vermögensabgabe für Millionäre und Milliardäre zur Bewältigung der Krisenkosten, mehr Personal im Krankenhaus, mehr Tests und mehr Schutzkleidung, keine Aushebelung der Sonntagsruhe, des Arbeitsschutzes und des 8-Stunden-Tages.
Das Statement des DGB zur Absage aller Maikundgebungen in diesem Jahr gibt es auf www.dgb.de.

 

Allgemeine Information für Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben am 16.03.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zu weiteren Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum angesichts der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise in Deutschland vereinbart. Danach wurde durch Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen der Länder u.a. untersagt, Angebote in privaten Bildungseinrichtungen wahrzunehmen. Gleichzeitig wurde auch die Durchführung von anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z. B. Arbeitsgelegenheiten) zur Vermeidung physischer Kontakte grundsätzlich untersagt.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat mit der zwischenzeitlich Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020 die Bestimmungen neu gefasst. Danach bleiben arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, welche eine physische Anwesenheit der Teilnehmer erfordern, grundsätzlich verboten.
Vor dem 16.03.2020 begonnene Maßnahmen bleiben vor diesem Hintergrund der o. g. Allgemeinverfügung bis mindestens 03. Mai 2020 unterbrochen. Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, die alternativ bzw. regulär ohne physische Präsenz angeboten werden können, können weiter durchgeführt werden.

Die o. g. Einschränkungen gelten insbesondere für:

 

Einstieg ins digitale Sommersemester – höchste Zahl an Neueinschreibungen seit 10 Jahren
Erstsemester-Studierende per Videokonferenz begrüßt

Das aktuelle Sommersemester ist auch an der Hochschule Harz kein gewöhnliches. Mit einem Monat Verzögerung aufgrund der Corona-Pandemie, wurden am 20. April per Videokonferenz 162 Erstsemester-Studierende begrüßt. Am Halberstädter Fachbereich Verwaltungs-wissenschaften beginnen mehr als 30 Neu-Immatrikulierte ihr Studium. In Wernigerode streben rund 130 Anfänger einen Bachelor- oder Master-Abschluss an den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften sowie Automatisierung und Informatik an. Die Hochschule Harz verzeichnet damit die höchste Zahl an Neueinschreibungen in einem Sommersemester seit 10 Jahren. Aus ganz Deutschland sind derzeit rund 3.000 Studierende immatrikuliert, viele in berufsbegleitenden oder dualen Programmen; auch circa 100 internationale Studierende aus knapp 60 Nationen gehören dazu.

Rektor Prof. Dr. Folker Roland freut sich über die Sonderregelungen, die an der Hochschule Harz dafür sorgen sollen, dass Studierende möglichst wenig Nachteile haben: „Das Kollegium hat intensiv daran gearbeitet, unsere Lehrinhalte zu digitalisieren, gleichzeitig wird es ein Maximum an Flexibilität geben.“ So ist der Rücktritt von Prüfungen ohne Fristen und Atteste möglich, schlechte Noten können auf Wunsch noch bis Ende November gelöscht werden, Zwischenprüfungen sind möglich und können für Entzerrung sorgen, außerdem werden die Sollanmeldungen um ein Semester verschoben.

Der Studierendenrat lobt die Lösungen: „An der Hochschule Harz wurden die Herausforderungen des späten – und digitalen – Semesterstarts sehr studierendenfreundlich geregelt“, so Vorstandsmitglied Robin Luge, der nach seinem Bachelor in Wirtschaftspsychologie im Sommersemester das Master-Programm Business Consulting begonnen hat. Rektor Roland hofft, das einzigartige familiäre Zusammengehörigkeitsgefühl und den „Campus der kurzen Wege“ auch in die virtuelle Welt übertragen zu können: „Für uns alle ist das eine neue Situation, wir bauen auf Offenheit, Transparenz und eine Feedbackkultur, durch die wir gemeinsam lernen und nach vorn schauen.“

 Umgestaltung der unteren Breiten Straße wird fortgesetzt
In der Zeit vom 20. April 2020 bis voraussichtlich 13. November 2020 wird die Baumaßnahme „Umgestaltung der Unteren Breiten Straße“ mit dem vierten Bauabschnitt fortgesetzt. Der Bauabschnitt beginnt an der Einmündung Johannisstraße und endet am Knotenpunkt Ringstraße. 
Geplant ist analog der bisherigen drei Bauabschnitte die Straße und die Nebenanlagen grundhaft auszubauen sowie die Ver- und Entsorgungsnetze zu erneuern. Die Verkehrsführung zur unteren Breiten Straße erfolgt von Albert-Bartels-Straße über die Pfarrstraße zur Breiten Straße. Der Stadtbus wird die Haltestelle in der Breiten Straße Höhe Einmündung Johannisstraße bedienen.